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Formalitäten

bei einem Haussterbefall

Nach dem Tod eines geliebten Menschen sind viele Angehörige zunächst von dem Verlust und der Trauer überwältigt. Trotzdem müssen viele Dinge geregelt werden. Was genau ist zu tun, wenn ein Mensch gestorben ist? Die folgende Liste gibt einen Überblick.

  • den Arzt benachrichtigen, wenn der Sterbefall zu Hause eingetreten ist
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) ausstellen lassen
    Die Todesbescheinigung bleibt beim Verstorbenen und ist für die Überführung erforderlich.

Wichtige Dokumente

die als erstes benötigt werden

Ist ein Mensch verstorben, stehen die Angehörigen in der Pflicht, die folgenden Unterlagen zusammenzustellen. Diese sind jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls beim
Standesamt des Sterbeortes vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
     
  • bei Ledigen
    - Geburtsurkunde
     
  • bei Verheirateten
    - Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde/Eheurkunde
    - ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde/
    Eheurkunde vorzulegen (bei einer Eheurkunde zusätzlich auch die Geburtsurkunde
    des/der Verstorbenen)
     
  • bei Verwitweten
    - Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde/Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartner
    - ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde/
    Eheurkunde vorzulegen (bei einer Eheurkunde zusätzlich auch die Geburtsurkunde
    des/der Verstorbenen).
     
  • bei Geschiedenen
    - Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde/Eheurkunde
    - ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde/
    Eheurkunde vorzulegen (bei einer Eheurkunde zusätzlich auch die Geburtsurkunde
    des/der Verstorbenen)
     
  • nur bei auswärtigen Sterbefällen 
    - Meldebescheinigung des/der Verstorbenen vom Wohnort
     

Zusätzlich werden für weitere Regelungen folgende Unterlagen benötigt - soweit es zutrifft:

  • Gesundheitskarte der jeweiligen Krankenkasse
  • vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
  • Nutzungsrechtsurkunde einer Grabstätte
  • Versicherungspolicen: z.B. Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherungen
  • Mitgliedsnummer der Gewerkschaft
  • ggf. Rentennummern aller Rentenzahlstellen:
    z.B. Alters-, Hinterbliebenen-, Betriebs-, Kriegsopferrente etc.
  • Schwerbehindertenausweis

Persönlich durch die Angehörigen zu regeln

an was Sie denken sollten

  • Adressen für Anschriften der Trauerdrucksachen zusammenstellen
  • ggf. für Nachfeier Personenzahl überdenken
  • weitere Angehörige und Freunde benachrichtigen
  • bei den gesetzlichen Rentenversicherung den Hinterbliebenenrentenanspruch geltend machen (beantragen) - vorherige Girokontenklärung bei Banken/Sparkassen erforderlich
  • Beamtenversorgung - Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst
  • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
  • Wohnung kündigen
  • Telefon und Zeitungen abbestellen
  • Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
  • Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen, Verbänden und Organisationen
  • Abbestellung von Dienstleistungen (Pflegedienst, "Essen auf Rädern" etc.)
  • Versorgung der Haustiere
  • Versorgung der Blumen und Pflanzen
  • Regelung im Bezug auf die Haus-/Wohnungsschlüssel
  • Umbestellung der Post
  • Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
  • Fälligkeit von Terminzahlungen
  • Regulierung der Heizungsanlage
  • Abstellen von Gas und Wasser
  • Fenster verschließen (Stecker aus Steckdosen entfernen)
  • Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
  • Benachrichtigung potentieller Kunden
  • Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars
  • Einschaltung eines Steuerberaters

Die obige Aufzählung kann selbstverständlich nicht vollständig sein.

Bei allen auftretenden Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.