Sie erreichen uns unter:
0203 - 772006

Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze.
Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Bestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen oder anerkannten Einrichtungen (wie z.B. Kolumbarien) vorgenommen werden. Ausgenommen davon
sind Urnen-See-Bestattungen.


Wie die Zeremonie einer Bestattung, so gehört auch die Bestattungsform zur Individualität des Verstorbenen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten der Erd- und Feuerbestattung.
Je nach Friedhof bzw. Bestattungsort und Leistung fallen natürlich unterschiedlich hohe Kosten an.

Die Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die traditionelle Bestattungsform.
Der Körper des Verstorbenen wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben.

Die Feuerbestattung

Alternativ zur Erdbestattung ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper des Verstorbenen eingeäschert und die Urne in einer Grabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Urnen-See-Bestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.

Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen ist ebenso notwendig wie eine zweite Leichenschau vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium. Nach der Verbrennung nimmt eine Aschekapsel die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Bestattet wird die Aschenkapsel, auf Wunsch, in einer Zierurne.

Die Seebestattung

Auch im Falle einer Seebestattung muss eine vorherige Einäscherung erfolgen. Die Asche des Verstorbenen wird zunächst in eine Urne gefüllt. Die vorgeschriebene wasserlösliche Urne wird
auf hoher See von einem Schiff aus dem Meer übergeben.
Die Urnen-See-Bestattung kann mit Begleitung von Trauergästen erfolgen.

Informationen zur Urnen-See-Bestattung finden Sie z.B. auf der Internetseite der Deutschen See-Bestattungs-Genossenschaft e.G. Kiel

Die Baumbestattung

Eine alternative Form der Bestattung ist die Baumbestattung.

Die Asche Verstorbener wird in einer biologisch abbaubaren Urne an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt.

Diese Möglichkeit der Urnenbestattung ist auch auf den städtischen Friedhöfen in Duisburg gegeben.

Zudem befinden sich im gesamten Bundesgebiet Friedwälder, wo Baumbestattungen, mitten in der
Natur, möglich sind. Informationen hierzu finden sie unter "FriedWald" - http://www.friedwald.de

Grabarten und weitere Bestattungsmöglichkeiten

  Wahlgrab (Erd-, Feuerbestattung)

Schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen – das ist möglich, wenn man sich für ein Wahlgrab entscheidet. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung.
In Wahlgrabstätten für Erdbestattungen dürfen in der Regel auch Urnenbeisetzungen erfolgen.

  Reihengrab (Erd-, Feuerbestattung)

In Reihen platzierte Gräber werden in chronologischer Folge, somit "der Reihe nach" belegt.
Eine Wahlmöglichkeit ist hier nicht gegeben.
Die einzelnen Reihengräber sind nur für eine Bestattung ausgelegt, das bedeutet: 
Familienangehörige müssen später an einem separaten Platz bestattet werden.

  Rasengrab (Erd-, Feuerbestattung)

Auf einem Rasengrab ist in der Regel ein Grabstein platziert, vorgeschrieben ist das jedoch nicht.
Für Pflege des Rasens ist der Träger der Grabstelle verantwortlich.

  Urnenwände (Feuerbestattung)

Als Kolumbarium wird eine Urnenwand bezeichnet. Jede der Kammern in dieser Wand kann
eine oder mehrere Urne aufnehmen.
Eine Gravur, meist in eine Steinplatte gemeißelt, erinnert an die Verstorbenen.

Auf dem Fiskusfriedhof in Duisburg-Neumühl ist im Juli 2013 das erste Kolumbarium auf einem städtischen Friedhof eröffnet worden.

In Duisburg befinden sich weitere Kolumbarien, wie z.B.:
Kolumbarium Duisburg - Urnenfriedhof der Ev. Kirchengemeinde Alt-Duisburg

Walsumer Kolumbarium der Ev. Kirchengemeinde Walsum-Aldenrade

Kolumbarium Rheinkirche - Duisburg-Homberg

Zusätzliche Information möglich:

WBD Friedhöfe duisburg.friedhof.de - Informationen zu den Friedhöfen und Grabarten in Duisburg

MEMORIAM-GARTEN DUISBURG - ein Garten als besondere Stätte der Erinnerung - befindet sich z.B. auf dem Waldfriedhof in Wanheimerort und anderen Friedhöfen in Duisburg - http://www.memoriam-garten-duisburg.de